Die Projektleistungen werden als Dienstleistung nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet und zum Monatsende der Leistungserbringung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen in Rechnung gestellt. Ein Personentag (PT) entspricht 8 Arbeitsstunden. Reisezeit wird nicht als Arbeitszeit berechnet.
Zusätzlich werden nach Aufwand Reisekosten berechnet. Reisekostenpauschalen (von und bis Aachen, Europaplatz): allgemeiner Satz 0,70 €/km; 140 €/Übernachtung bzw. 0,80 €/km; 170 €/Übernachtung in der Schweiz, falls Hotelbuchung und -abrechnung nicht vom Kunden übernommen werden.
Im Falle einer Stornierung von Beratungsterminen durch den Kunden, die für mehr als drei Stunden geplant sind, gelten folgende Regelungen:
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